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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bach Holding GmbH als Dachgesellschaft der Auto Bach Unternehmensgruppe
für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten („AGB E-Mobilisten“)


§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags

  1. Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6
    BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung zu Grunde.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Bach Holding GmbH als Dachgesellschaft der Auto Bach Unternehmensgruppe („Auto Bach“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und Berechtigung Auto Bach als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website autobach.business die Übermittlung des Formulars an Auto Bach bestätigt und Auto Bach das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf Auto Bach gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
Der E-Mobilist bestimmt Auto Bach für die Ladestrommengen seines/r Elektromobils/e als Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG. Auto Bach nimmt die Bestimmung an.

§ 3 Entgelt für die Übertragung

  1. Der E-Mobilist erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von Auto Bach ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der
    Auftragsbestätigung.
  2. Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom E-Mobilisten beim Bestellvorgang gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 bis 3 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
  3. Soweit dem E-Mobilisten in der Eingabemaske bei Abschluss des Vertrags mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der E-Mobilist frei zwischen diesen wählen. Auto Bach ist nicht verpflichtet, dem E-Mobilisten mehrere oder alle Auszahlungsoptionen anzubieten.
  4. Auto Bach ist berechtigt, die Zahlung des geschuldeten Entgelts an den E-Mobilisten durch Dritte, insbesondere die eQuota GmbH (Dienstleister von Auto Bach) zu bewirken. In diesem Fall wird die eQuota GmbH nach Eingang der Bescheinigung des Umweltbundesamtes nach § 8 Abs. 2 der 38. BImSchV per E-Mail eine Auszahlungsankündigung an den E-Mobilisten schicken. Innerhalb von drei Tagen nach Versand der Auszahlungsankündigung kann der E-Mobilist seine in der Auszahlungsankündigung angegebenen Kontodaten (IBAN) prüfen und ggf. korrigieren. Nach Ablauf der Frist wird die eQuota GmbH das Entgelt an den E-Mobilisten auszahlen.

§ 4 Pflichten des E-Mobilisten

  1. Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist Auto Bach eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-
    Zulassungsverordnung über die Website von Auto Bach zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von Auto Bach wird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.
  2. Der E-Mobilist wird in jedem neuen Kalenderjahr Auto Bach bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. Auto Bach wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von Auto Bach wird der Kunde Auto Bach in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.
  3. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist Auto Bach die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

§ 5 Exklusivität

  1. Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat und auch nicht bestimmen und berechtigen wird, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
  2. Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Auto Bach als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist Auto Bach berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. Auto Bach wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen.

§ 6 Datenschutz

  1. Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und Auto Bach geschlossenen Vertrags verarbeitet Auto Bach die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
  2. Zur Vertragserfüllung setzt Auto Bach Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der
    personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 7 Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung
    genannten Zeitpunkt.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Bach Holding GmbH als Dachgesellschaft der Auto Bach Unternehmensgruppe, Rheinstraße 31, 65549 Limburg, 06431 2900-0, THG-Quote@autobach.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende  Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Limburg.
  4. Auto Bach kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
    Hinweis zu Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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