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Ihre Pflicht – die jährliche UVV-Prüfung

„Nach § 57 Prüfung (1) DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge - hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.“ Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Wir machen das für Sie

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher und risikolos in Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, bieten wir Ihnen das komplette UVV-Paket inklusive Prüfung, Prüfnachweis und Prüfplakette an. Unsere ausgebildeten Fachkräfte haben alle erforderlichen Kenntnisse und technischen Möglichkeiten, so dass Ihr Fahrzeug nach der UVV-Prüfung die Vorschriften erfüllt.

Kombinieren Sie das Notwendige mit dem Praktischen!

Wenn die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU + AU) oder die Jahresinspektion für Ihr Fahrzeug ansteht, nutzen Sie diesen Termin und lassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige UVV-Prüfung doch einfach gleich mit durchführen.

Wir informieren Sie sofort

Sollten wir feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, erledigen wir das Notwendige – nach Absprache mit Ihnen – sofort. Gerne beraten wir Sie auch zu unseren weiteren Service-Angeboten.

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